Betriebsratsbeschluss
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BAG: Keine Anscheinsvollmacht bei Betriebsvereinbarungen
Eigentlich ist im Betriebsverfassungsgesetz klar geregelt, wie ein Betriebsratsbeschluss gefasst wird: Die Betriebsratsmitglieder werden vom Vorsitzenden zu einer Sitzung eingeladen. In der Einladung werden die Tagesordnungspunkte genannt und die Mitglieder stimmen dann zusammen über die zu beschließenden Dinge ab (§ 29 Abs. 2 BetrVG und § 33 Abs. 1 BetrVG). Auch eine nachträgliche Beschlussfassung ist…