Allgemein
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§ 9 — Zahl der Betriebsratsmitglieder *)
Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person,21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern,51 wahlberechtigten Arbeitnehmernbis 100 Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern,101 bis 200 Arbeitnehmern aus 7 Mitgliedern,201 bis 400 Arbeitnehmern aus 9 Mitgliedern,401 bis 700 Arbeitnehmern aus 11 Mitgliedern,701 bis 1.000 Arbeitnehmern aus 13 Mitgliedern,1.001 bis…