Wann endet die Homeoffice-Pflicht?

Mit der Bun­des­not­brem­se führ­te die Poli­tik bekannt­lich die Home­of­fice-Pflicht für Arbeit­ge­ber ein. Die Maß­nah­me sah vor, dass der Bund ein­heit­li­che Coro­na-Schutz­maß­nah­men in Gebie­ten mit Inzi­denz­wer­ten über 100 durch­set­zen kann.

Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren in Homeoffice?

Mit­te April war jede/jeder Zwei­te im Home­of­fice– zumin­dest stun­den­wei­se, so hat es das Bon­ner For­schungs­in­sti­tut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in einer reprä­sen­ta­ti­ven Befra­gung für das Arbeits­mi­nis­te­ri­um ermit­telt. Offen­bar hat die Home­of­fice-Ver­ord­nung der Bun­des­re­gie­rung gewirkt.

Wer profitierte eigentlich mehr vom Homeoffice – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

In der Pra­xis hat sich gezeigt, dass sowohl Arbeit­ge­ber als auch Arbeit­neh­mer vie­le posi­ti­ve Erfah­run­gen mit der Arbeit von zu Hau­se gemacht haben. Einer aktu­el­len Erhe­bung zufol­ge befür­wor­ten 81 Pro­zent aller befrag­ten Arbeit­neh­mer das Arbei­ten im Home­of­fice. Künf­tig wol­len sie nicht mehr an allen Wochen­ta­gen im Büro tätig sein.

Doch wann endet die Homeoffice-Pflicht nun?

Heu­te ist der letz­te Tag, sprich: mor­gen endet die bei der Wirt­schaft unge­lieb­te Rege­lung. Die Gewerk­schaf­ten for­dern dage­gen, dass es eine dau­er­haf­te Regu­lie­rung gibt.

Ist es das endgültige Ende des Homeoffice?

Die Pflicht endet zwar mit Ablauf des heu­ti­gen Tages, aller­dings kön­nen Arbeit­ge­be­rin­nen und Arbeit­ge­ber ihren Beschäf­tig­ten frei­wil­lig das Arbei­ten im Home-Office ermög­li­chen, um sie best­mög­lich vor einer Infek­ti­on zu schüt­zen.

Enden damit sämtliche Corona-Maßnahmen in den Unternehmen?

Nein, Unter­neh­men müs­sen den­noch wei­ter­hin Coro­na-Maß­nah­men auf­recht­erhal­ten. Trotz sin­ken­der Zah­len täg­li­cher Coro­na-Neu­in­fek­tio­nen muss den Infek­ti­ons­ge­fah­ren im Betrieb wei­ter­hin wirk­sam begeg­net wer­den. Des­halb blei­ben Arbeit­ge­be­rin­nen und Arbeit­ge­ber auch zukünf­tig ver­pflich­tet, die fol­gen­den Maß­nah­men umzu­set­zen:

  • Begren­zung der Beschäf­tig­ten­zahl in geschlos­se­nen Arbeits- und Pau­sen­räu­men,
  • Bil­dung von fes­ten betrieb­li­chen Arbeits­grup­pen,
  • das Tra­gen von Mund-Nasen-Schutz bei unver­meid­ba­rem Kon­takt und
  • die Erstel­lung und Umset­zung von betrieb­li­chen Hygie­ne­kon­zep­ten.

Wie lange gilt die Corona-Arbeitsschutzverordnung noch?

Die Coro­na-Arbeits­schutz­ver­ord­nung wird für die Dau­er der pan­de­mi­schen Lage bis ein­schließ­lich 10. Sep­tem­ber 2021 ver­län­gert. Die Ände­run­gen der Coro­na-Arbeits­schutz­ver­ord­nung tre­ten am 1. Juli 2021 in Kraft.

Wo werde ich zu den Themen Corona-Arbeitsschutzverordnung, Corona-Maßnahmen, Homeoffice, Kurzarbeit und Impfungen auf dem Laufenden gehalten?

Hier auf unse­rem Blog und natür­lich auf unse­rer Face­book­sei­te.

Ich wün­sche Ihnen fro­hes Schaf­fen – egal, ob im Home­of­fice oder im Betrieb!

Glück­auf,
Andre­as Gala­tas

Bild­rech­te Head­er­fo­to: © istockphoto.com/ Lumi­No­la

Schlagwörter: