§ 105 – Leitende Angestellte

Eine beab­sich­tig­te Ein­stel­lung oder per­so­nel­le Ver­än­de­rung eines in § 5 Abs. 3 genann­ten lei­ten­den Ange­stell­ten ist dem Betriebs­rat recht­zei­tig mit­zu­tei­len.

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